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Untergewicht

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Glossar

Untergewicht

Untergewicht wird in der Regel über den Body-Mass-Index (BMI) definiert. Gemäß den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine erwachsene Person Untergewicht, wenn ihr BMI unter 18,5 liegt. Bis zu einem BMI von 17 besteht leichtes, im Bereich unter 17 bis 16 mäßiges Übergewicht. Liegt der Wert unter 16,0, spricht man von starkem Untergewicht.

Auch das Gewicht von Kindern und Jugendlichen wird mithilfe des BMI eingeschätzt. Bei ihnen verändert sich durch Entwicklungsschübe das Verhältnis der Körpermasse zur Körpergröße jedoch ständig. Daher wird es zusätzlich in Wachstumskurven eingeordnet, die den alters- und geschlechtstypischen Verlauf des Gewichts- und Längenzuwachses abbilden. Als untergewichtig gelten Kinder und Jugendliche, wenn lediglich 10 von 100 aller Mädchen oder Jungen im gleichen Alter einen niedrigeren BMI aufweisen. Haben nur 3 Prozent der Gleichaltrigen desselben Geschlechts einen geringeren Wert, liegt starkes Untergewicht vor.  

Untergewicht bedeutet nicht automatisch, dass Betroffene zunehmen sollten. Erwachsene, Jugendliche und Kinder können dünn und trotzdem völlig gesund sein. Vor allem ein sehr niedriges Körpergewicht geht jedoch nicht selten mit einer Mangelernährung einher. Diese kann die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und der Gesundheit schaden.

Starkes Untergewicht ist eines der Kriterien für die Magersucht. Es kann aber auch mit anderen Erkrankungen zusammenhängen. Dazu zählen unter anderem eine Schilddrüsenüberfunktion, Stoffwechselstörungen, Magen-Darm- oder andere ernstzunehmende Erkrankungen. Daher lässt sich allein am Ernährungszustand und ohne weitere Untersuchungen nicht erkennen, ob jemand von einer Essstörung betroffen ist. Erst bei Vorliegen anderer typischer Krankheitszeichen besteht der begründete Verdacht.

Für eine erste Einschätzung kann der BMI-Rechner für Erwachsene bzw. der BMI-Rechner für Kinder und Jugendliche herangezogen werden. Bei Untergewicht sollte die Beurteilung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. 

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